Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Werkverträge
MGI Motoren GmbH
Geschäftsführer: Yasin Cakin
,
89547 Gerstetten
Stand: 01.01.2023
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Werkleistungen zwischen der MGI Motoren GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurden.
2. Vertragsschluss und Angebotsbindung
Alle Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden. Voraussetzung für die Gültigkeit ist die vollständige und wahrheitsgemäße Angabe aller relevanten Informationen durch den Auftraggeber sowie gegebenenfalls eine Vor-Ort-Besichtigung des Fahrzeugs oder Motors.
3. Leistungsumfang und Ausführung
Der Umfang der Leistungen ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Auftrag. Festpreise gelten nur, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden. Zusätzliche Arbeiten, die im Verlauf der Instandsetzung technisch erforderlich werden, sind gesondert zu vergüten. Nach Zerlegung eines Motors ist der Auftraggeber verpflichtet, einen etwaigen Nachtrag innerhalb von 3 Kalendertagen schriftlich freizugeben.
3.1 Geltungsbereich der Motorinstandsetzung
Die Leistungen der MGI Motoren GmbH im Rahmen der Motorinstandsetzung beziehen sich ausschließlich auf den angelieferten Rumpfmotor (Motorblock mit Zylinderkopf, ohne Anbauteile oder Nebenaggregate). Für mitgelieferte Anbauteile, Nebenaggregate oder sonstige Fahrzeugkomponenten erfolgt keine Prüfung, Instandsetzung oder Haftung, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich brutto inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die vollständige Zahlung ist vor Übergabe des Motors oder Fahrzeugs per Überweisung oder in bar zu leisten. Eine Übergabe erfolgt ausschließlich nach vollständigem Zahlungseingang. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, das Fahrzeug zurückzubehalten und Verzugszinsen sowie Standgeld in Höhe von 15 € netto pro Kalendertag zu berechnen.
5. Abbruch von Arbeiten und Rücktransport
Bricht der Auftraggeber den Auftrag ab oder nimmt das Fahrzeug bzw. den Motor nicht ab, trägt er sämtliche bis dahin angefallenen Kosten. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit (110 € brutto pro Stunde) sowie ggf. anfallender Transportkosten (2,40 € brutto pro km). Ein Rücktransport ist nicht Bestandteil der Leistung und wird gesondert berechnet.
6. Abnahme und Gefahrübergang
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Motor bzw. das Fahrzeug nach Fertigstellungsanzeige unverzüglich abzunehmen. Mit Ablauf von drei Werktagen nach Mitteilung über die Fertigstellung geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Erfolgt keine Abholung innerhalb von fünf Werktagen, wird Standgeld berechnet. Eine Probefahrt zur Qualitätssicherung ist zulässig; nachgetankter Kraftstoff wird berechnet.
6.1 Anlieferung und Abholung
Ausbau, Anlieferung und Abholung des Motors erfolgen ausschließlich auf Kosten und Risiko des Auftraggebers. Die MGI Motoren GmbH übernimmt weder den Aus- noch den Einbau des Motors. Ein Abhol- oder Bringservice wird nicht angeboten.
7. Eigentumsvorbehalt und Pfandrecht
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben alle eingebauten Teile im Eigentum des Auftragnehmers. Zusätzlich steht dem Auftragnehmer ein gesetzliches Pfandrecht gemäß § 647 BGB zu.
8. Gewährleistung
Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Abnahme bzw. Gefahrübergang. Mängel sind unverzüglich anzuzeigen. Die Nachbesserung erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer. Fremdreparaturen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung. Vom Auftraggeber gestellte Ersatzteile sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Die Gewährleistung entfällt insbesondere bei:
- unsachgemäßem Gebrauch oder mangelnder Wartung
- Tuning, Motorsport oder Softwaremanipulation
- Verwendung nicht freigegebener Teile
- Missachtung von Herstellervorgaben
- Weiterbetrieb trotz erkennbarer Mängel
Für nicht vom Auftragnehmer ersetzte Anbauteile (z. B. Injektoren, Turbolader) wird keine Gewährleistung übernommen.
8.1 Haftungsausschluss für Montagekosten
Im Gewährleistungsfall übernimmt der Auftragnehmer keine Aus- oder Einbaukosten, keine Transport-, Diagnose- oder Folgekosten.
8.2 Anbauteile und Nebenaggregate
Neu verbaute Anbauteile sind vom Auftraggeber auf eigene Kosten auszubauen und zur Prüfung einzusenden. Montagekosten oder Folgeschäden werden nicht übernommen.
8.3 Reklamation
Im Reklamationsfall ist der Motor oder das betroffene Bauteil ausgebaut und auf eigene Kosten an den Auftragnehmer zu senden.
9. Einfahrvorgaben
Nach Motorinstandsetzung ist eine Einfahrphase von 5.000 km einzuhalten. Erster Ölwechsel nach 1.000 km, danach alle 8.000 km. Die Ölwechsel sind nachzuweisen.
10. Haftung
Uneingeschränkte Haftung besteht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach Produkthaftungsgesetz. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
11. Alt- und Tauschteile
Altteile werden entsorgt, sofern keine vorherige Rückgabe verlangt wurde. Herstellertauschteile sind hiervon ausgenommen.
12. Datenschutz
Es gilt die Datenschutzerklärung der Website der MGI Motoren GmbH.
13. Gerichtsstand und Rechtswahl
Gerichtsstand ist Gerstetten, sofern gesetzlich zulässig. Es gilt deutsches Recht.
14. Versandrisiko
Der Versand erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Eine Transportversicherung wird empfohlen.
15. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Textform.
